...“Telemedizin und e-Health und die damit verbundenen Möglichkeiten telemedizinischer Dienstleistungen sind nicht nur große Chancen für die deutsche Gesundheitsbranche, sondern sollten auch für eine stärkere Positionierung im internationalen Wettbewerb genutzt werden.
 

Deutschlands unfassendstes Werk zum Thema Telemedizin, E-Health und Telematik im Gesundheitswesen

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eHealth und Telemedizin

eHealth und Telemedizin: Grundlagen, Ansätze und Strategien für eine Europa-weite Homogenisierung digitaler medizinischer Kommunikation – Eine Betrachtung aus Deutschland

Markus T. J. Mohr (1), Alexander Horsch (2), Georgi Graschew (3)

(1) Tumorzentrum Regensburg e. V., Universität Regensburg
(2) Institut für Medizinische Statistik und Epidemiologie, Technische Universität München
(3) Surgical Research Unit OP 2000, Robert-Rössle-Klinik und Max-Delbrück-Zentrum für Molekulare Medizin, Charité–Universitätsmedizin, Berlin


1 Zusammenfassung


Deutschland befindet sich mit seinen nationalen telemedizinischen Entwicklungen im Europäischen Spannungsfeld. Um trotz eigener rezenter gesundheitspolitischer Fortschritte den Anschluss nicht zu verlieren, ist es wichtig, am europäischen Integrationsprozess für eHealth und Telemedizin teilzunehmen. Für diesen Kontext relevante (und im Text weiter erklärte) Schlagworte sind Interoperabilität, Akzeptanz und Regulation. Aber auch die Rahmenbedingungen Dienstleistung, Finanzierung, Generierung und Mobilisierung von Ressourcen sowie Administration sind Kernpunkte des modernen Verständnisses von eHealth. Nur unter Berücksichtigung dieser Aspekte und von Gesundheitsleistungen nach dem Motto „Health for All“ kann es langfristig interoperable Informationsgesellschaften geben, zu denen auch Deutschland gehört.


2 Einleitung

eHealth und Telemedizin sind begrifflich aus der modernen Gesundheitsversorgung nicht mehr wegzudenken. Nach zwei Jahrzehnten Pionierarbeit sind jetzt die Grundlagen für die Implementierung, den operativen Einsatz und die industrielle Weiterentwicklung gegeben [1]. Trotz bislang fehlender Beständigkeit von Dienstleistungen aus der überwiegenden Anzahl von Projekten sind dennoch die technologischen Grundlagen für die notwendige Interoperabilität von Applikationen und Arbeitsprozessen daraus weitgehend realisiert worden.

Die gegenwärtige Herausforderung für eine Europa weite Umsetzung dieser Konzepte liegt in folgenden Kernbereichen:

  • Konsolidierung bisheriger Ergebnisse medizintelematischer Applikationen und Dienstleistungen
  • Integration technologischer Ansätze auf der Basis internationaler, frei zugänglicher Standards zugunsten von echter Interoperabilität
  • Homogenisierung interoperabler Strukturen zugunsten der Entwicklung operativer Standards


„eHealth“ steht dabei für die Benutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die Integration der Bedürfnisse von Bürgern, Patienten, „Healthcare Professionals“ (Heilberufstätige), „Healthcare Providers“ (Gesundheitseinrichtungen), Industrie und Politik [2,3,4].

Einen Überblick über diese als „eHealth challenge“ bezeichnete Situation verschafft Abb. 1 [17]. Alle hierin aufgeführten Ebenen und Punkte werden im Folgenden genauer erklärt.


3 Applikationen und Dienstleistungen für eHealth

eHealth-Applikationen und -Dienstleistungen lassen sich in 4 Gruppen aufteilen [5]:

  • eCare
  • eLearning
  • eSurveillance (eÜberwachung, eMonitoring)
  • eGovernance/eAdministration (eRegulierung, eAdministration)


Zu eCare zählen typischerweise folgende Applikationen:

  • Online, d. h. im Internet verfügbare Selbsthilfe
  • Aus der ferne steuerbare präventive Gesundheitsprogramme
  • „Signal Monitoring“ bei chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetes mellitus, Glaukome etc.)
  • Individuelles Fall-Management
  • Elektronisch assistierte Aufstellung des aktuellen Gesundheitszustandes
  • Zugang zu elektronischen Patientendaten


eLearning beinhaltet klassischerweise folgende Applikationen:

  • Erlernen eines präventiven Umgangs mit Gesundheit für den Patienten
  • Erlernen professioneller Gesundheitsinhalte für medizinisches Personal und Kompetenz-Monitoring
  • Elektronischer Zugang zu qualitativ zertifi zierten Gesundheitsinformationen (auch aktuelle Literatur)
  • Elektronischer Zugang zu Evidenz-basierter Medizin


eSurveillance adressiert folgende Aspekte:

  • „public health and disease reporting“
  • Epidemiologische Analysen in Echtzeit
  • Statistische Analysen zu Forschungszwecken
  • Überwachung und Management von Körperfunktionen nach Katastrophen


eGovernance/eAdministration bestehen überwiegend aus:

  • Abrechnung und Datenmanagement für den Gesundheitsprozess
  • Aggregation von und Bericht über administrative Daten einschliesslich Qualitätsdaten und Daten zum klinischen Outcome
  • Optimierung von Entscheidungsprozessen durch klare Strukturen und Inhalte

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Gesundheitsinformationssysteme und Patientenorientierung am Modell des NRW-Landesgesundheitsportals

Nutzergerecht, qualitätsgesichert, barrierefrei?! Gesundheitsinformationssysteme und Patientenorientierung am Modell des NRW-Landesgesundheitsportals

Beatrix Reiß, ZTG Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen GmbH


Zur Ausschöpfung der Potenziale von Online-Gesundheitsinformationen müssen stärker als in anderen Bereichen Prinzipien wie Usability und Barrierefreiheit Anwendung bei der Konzeption von Webangeboten finden. Der Artikel stellt die Herausforderungen des Konzepts „Nutzeradäquatheit“ am Beispiel des Landesgesundheitsportals von Nordrhein-Westfalen Gesundheit.nrw vor.

Online-Gesundheitsinformationssysteme bieten vielfältige und viel diskutierte Chancen in Bezug auf eine bestmögliche Unterstützung der Gesundheitsversorgung. Dabei ist vor dem Hintergrund der Neuorganisation des gegenwärtigen Gesundheitssystems zentral, dass internetgestützte Informationsangebote übersichtlich, komfortabel zugänglich und zuverlässig sind. Um dies zu erreichen, besteht jedoch nach wie vor die besondere Herausforderung in der Berücksichtigung der Patienten- bzw. Nutzerorientierung, die sich in drei Prinzipien ausdrückt: Benutzerfreundlichkeit („Usability“), Barrierefreiheit („Accessibility“) und Qualitätssicherung der Inhalte.

Während einerseits eine zunehmende Popularität dieser Schlagworte feststellbar ist, geht es für Anbieter und Betreiber von Gesundheitsinformationssystemen andererseits konkret um die Frage, wie Online-Informationsangebote bestmöglich auf die unterschiedlichen Anforderungen an gesundheitsinteressierte Nutzer zugeschnitten werden können. „All online health consumers are not the same. Sick and well people search for different types of information at different rates of frequency and with different levels of urgency. [...] the interests and motivations of individuals are diverse […]” (Cain et al. 2000: 9)

Jeder Anbieter von Informationen hat großes Interesse daran, dass seine Botschaften und Informationen von der gewünschten Zielgruppe gefunden, zur Kenntnis genommen und möglichst weitgehend verstanden werden. Im Falle gesundheitsbezogener Informationen hat die nutzerfreundliche Aufbereitung von Informationen besondere Relevanz: Die Akzeptanz und damit die tatsächliche Nutzung eines Webangebots ist nicht nur ein für Anbieter wie Nutzer erstrebenswertes allgemeines Kommunikationsziel, sondern wird zunehmend auch zur ergänzenden Grundlage präventiven, diagnostischen und therapeutischen Handelns.

Vor dem Hintergrund der mit Begriffen wie „patient empowerment“ und „shared decision making“ verknüpften Patientenorientierung im Gesundheitswesen sind nutzeradäquat aufbereitete Informationsangebote damit auch eine der wesentlichen Voraussetzungen, um die Potenziale neuer Informationstechnologien für die Optimierung von Prävention und gesundheitlicher Versorgung der Nutzer fruchtbar zu machen. Diese Ziele werden von Gesundheitsinformations(-leit) systemen im Allgemeinen und von Gesundheit.nrw als dem Landesgesundheitsportal des Landes Nordrhein-Westfalen im Besonderen unterstützt, um einen Beitrag zu mehr Patientenorientierung im Gesundheitswesen und zu patient empowerment zu leisten.

In seiner nunmehr vierjährigen Projektlaufzeit hat sich das Landesgesundheitsportal von Nordrhein-Westfalen Gesundheit.nrw gezielt den skizzierten Herausforderungen angenommen. Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen eines umfassenden Relaunchs ein optimierter Auftritt erzielt, der neben Qualitätssicherung und Nutzeradäquatheit nun auch die Barrierefreiheit groß schreibt. Dies war vor allem deshalb sehr wichtig, weil Ziel von Gesundheit.nrw das Erreichen möglichst aller Interessierten in NRW ist und weil sich Menschen mit Nutzungsbeeinträchtigung( en) verstärkt unter denjenigen befinden, die Gesundheitsinformationssysteme über das Internet nutzen.

Die beschriebenen Anforderungen werden im Folgenden am Beispiel des NRW-Gesundheitsportals, das unter www.Gesundheit.nrw.de im Internet erreichbar ist, detaillierter aufgezeigt und dargestellt.


Gesundheit.nrw.de: Einstiegs- und Rechercheplattform im Internet mit mehr als 100.000 Adressen im NRW-Wegweiser

Das im Jahr 2001 gestartete Landesgesundheitsportal Gesundheit.nrw wird von den Verbänden und Institutionen des Gesundheitswesens und der Landesregierung NRW gemeinsam getragen und von der ZTG (Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen GmbH), dem Kompetenzzentrum für Gesundheitstelematik in Public-Private-Partnership in Krefeld technisch und inhaltlich betreut. NRW hat hier in 2001 Pionierarbeit geleistet. Gesundheit.nrw bietet qualitätsgesicherte und vertrauenswürdige Informationen rund um die medizinische Versorgung in NRW. Durch die Vernetzung medizinischer Informationen versteht sich das Landesportal als „Lotse“ durch das vielfältige Netz des NRW-Gesundheitswesens. ...

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Das Forschungsprojekt „Community Online Services and MObile Solutions“ (COSMOS)

Virtuelle Communities für Patienten – Das Forschungsprojekt „Community Online Services and MObile Solutions“ (COSMOS) – Teilprojekt Healthcare

Jan Marco Leimeister, Helmut Krcmar, Technische Universität München


1 Das Forschungsprojekt COSMOS – Teilprojekt Healthcare

Interaktionsbedürfnisse von Menschen lassen sich kaum in ein Korsett von Ort, Zeit oder inhaltlicher Zielrichtung pressen. Das menschliche Bedürfnis nach Integration ist „anytime, anyplace“ vorhanden und zudem inhaltlich unbeschränkt. Das gilt auch und insbesondere für Menschen, die sich einem ähnlichen Interesse, einer Zielrichtung oder einer Problemlage gegenüber sehen und sich daher in einer Gemeinschaft, einer Community zusammenfinden. Mobil verfügbare Internet-Zugangsgeräte werden dann zur Eintrittskarte in eine Gemeinschaft, die lebenslagenabhängig „anytime, anyplace“-Integration bieten kann und gleichzeitig die Grundlage für die Vision des Projektvorhabens Community Engineering darstellt. Auf dem deutschen Markt gab es bis dato keine nennenswerten Dienstleister, die sowohl den professionellen Aufbau als auch die Betreuung von Communities als ganzheitliche Dienstleistung anbieten. Im Fokus des Forschungsvorhabens COSMOS steht deshalb die systematische Konstruktion und Erprobung von Verfahren des „Community Engineering“ als neue, wissensintensive Dienstleistung. Das Ziel des Vorhabens besteht in der Entwicklung generischer Dienstleistungskonzepte für Entwicklung, Einführung und Betrieb von Virtuellen Communities im Gesundheitswesen. Dazu sind Pilotcommunities pilotiert und evaluiert worden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Forschungsergebnisse, die vollständigen Ergebnisse sind dem Buchband: „Community Services – Healthcare“ (Hrsg.: Krcmar, H., Reichwald, R., Schlichter, H. Baumgarten, U., Joseph Eul Verlag, Lohmar) zu entnehmen.

Im Rahmen von COSMOS Healthcare wurden Virtuelle Communities für Krebspatienten entwickelt, eingeführt und betrieben. Dadurch wurden längerfristige, wertbezogene Strategien der Bewältigung einer existenzkritischen Krankheitssituation durch eine netzunterstützte Community adressiert. Durch die integrative Betrachtung von Technologie-, Pilotierungs- und Betreiberkonzepten in dieser Anwendungsdomäne wurden zahlreiche für ähnliche Anwendungsbereiche im Gesundheitswesen übertragbare Erkenntnisse auf einer fundierten empirischen Basis erarbeitet. Das Projektvorhaben bündelt die Kompetenz wichtiger Wissensträger aus der deutschen Wirtschaft und Wissenschaft in den relevanten Teilgebieten der Wirtschaftsinformatik, der Dienstleistungsgestaltung, des Innovations- und Technologiemanagement sowie der Onkologie. Die Projektstruktur ist auf die interdisziplinäre Konzeption und nachhaltige Produktion der neuen Dienstleistung „Community Engineering“ innerhalb jeder Anwendungsdomäne angelegt.

Die existentielle Bedeutung des onkologischen Krankheitsbildes für die Patienten erfordert nach medizinischer und psychologischer Erstbetreuung eine informatorische und emotionale Nachbetreuung in einer Virtuellen Community. Diese Nachbetreuung ist Gegenstand des Teilprojektes Healthcare Community Engineering: Es reflektiert die Lebenslage eines aus der Klinik entlassenen Patienten sowie seiner Angehörigen und richtet ein professionelles Angebot zertifizierter Information und emotionaler Integration in eine Gemeinschaft an die Patienten, die jederzeit (d. h. auch während Rehabilitationsmaßnahmen, oder am Wohnort bei eingeschränkter Mikromobilität) über das Internet erreichbar ist. Als Ergänzung bzw. Fortsetzung einer telefonischen Beratung (wie sie beispielsweise vom Krebsinformationsdienst KID im Deutschen Krebsforschungszentrum angeboten wird) kann dem Patienten diese Integrationsleistung durch eine Community-Plattform mit emotionalen und informatorischen Ressourcen angeboten werden, das für die Patienten jederzeit erreichbar ist und von den Projektpartnern als Kommunikations- und Beratungsinstrument genutzt wird. Gleichwohl erscheint es gerade im Gesundheitsbereich auf den ersten Blick äußerst schwierig, die häufig auf Elementen wie Vertrauen und Empathie aufbauende Interaktionsstruktur mit Informationstechnologie zu unterstützen. Dennoch sehen viele Teilnehmer einen Mehrwert durch den vom Ort unabhängigen Informationsaustausch mit Betroffenen (die nicht im lokalen Arbeitskreis anwesend sein können bzw. wollen oder sich in anderen Arbeitskreisen engagieren). Die Rolle des Community-Managers sehen wir an dieser Stelle bspw. in der aktiven Herstellung von Verbindungen zwischen Teilnehmern unterschiedlicher Communities oder der Einbindung externer Experten.

Den spezifischen Eigenschaften einer solchen Gruppe muss in allen Fällen Rechnung getragen werden. ...

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Gesundheitsdienstleistung und Telekommunikation Rechte und Pflichten auf Internetseiten

Gesundheitsdienstleistung und Telekommunikation Rechte und Pflichten auf Internetseiten

Ursula Schreiber-Popovic

Wer sich auf dem Gesundheitsmarkt auch in Zukunft behaupten will, muss bereit sein, sich Herausforderungen zu stellen, die zunächst nicht unbedingt mit der Medizin oder mit dem Arztberuf in Verbindung gebracht werden. Sich rasch verändernde politische und häufig damit verbundene finanzielle Vorgaben verlangen verstärkt betriebswirtschaftliches Handeln, Phantasie und Flexibilität. Technische Neuerungen und der rasante Wissenszuwachs fordern sowohl permanente Fortbildung als auch materielle Investition.

Der Patient wiederum verlangt die volle Aufmerksamkeit seines Arztes und hat ein berechtigtes Interesse an umfassender Information und Aufklärung.

Qualitäts- und Risikomanagement, die Notwendigkeit zur Zertifizierung auf allen Ebenen, sowie die Nachfrage und auch betriebswirtschaftliche Notwendigkeit besonderer bzw. individueller Gesundheitsdienstleistungen sind Maßnahmen, die immer mehr in den Vordergrund rücken und dies nicht zuletzt im Zusammenhang mit neuen oder erweiterten Kooperationsformen.

Wer in Zukunft auf dem Gesundheitsmarkt erfolgreich sein oder konkurrenzfähig bleiben will, wird sich somit kaum vor erweiterten Werbe- und Marketingmaßnahmen verschließen können.

Hier bietet sich auch für Ärzte idealer Weise das Internet als Präsentationsmedium bzw. als Werbeplattform an, da mit kaum einer anderen Werbemaßnahme auf Dauer mehr Interessenten kostengünstig erreicht und informiert werden können. Umfragen entsprechend wird dieses Medium nach Visitenkarten und in der Praxis ausliegendem Informationsmaterial bereits heute am dritthäufigsten für Werbezwecke eingesetzt [1].

Circa 60 % der niedergelassenen Ärzte verfügen mittlerweile über eine eigene Homepage. Circa 40 % davon sind schätzungsweise nicht oder nicht in allen Punkten korrekt.

Jeder der sich selbst, oder sich mit seiner Dienstleistung oder seinem Geschäft über das Internet präsentieren will, nutzt nicht nur ein hervorragendes Medium, um einen hohen Bekanntheitsgrad und eine weite Verbreitung seiner Information zu erreichen, sondern er hat auch gleichzeitig die Verpflichtung bestimmte Gesetze und Regeln einzuhalten [2].

Dies gilt umso mehr, wenn es sich hierbei um so genannte reglementierte Berufe wie zum Beispiel den des Arztes handelt.

Für reglementierte Berufe gelten neben der europaweit gültigen Gesetzgebung, wie zum Beispiel der E-Commerce-Richtlinie [3] und das letztlich daraus resultierende Teledienstegesetz (TDG) [4] , auch die nationalen und die berufsspezifischnationalen Gesetze wie beispielsweise das Heilmittelwerbegesetz (HWG) für die Heilberufe ebenso, wie die berufsspezifische Landesgesetzgebung, die sich im Heilberufsgesetz und den Berufs- und Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Kammern niederschlagen.

Diese Vorgaben dienen der größeren Transparenz und somit dem Verbraucher- beziehungsweise dem Patientenschutz.


Die Internetadresse

Wer sich über das Internet mit seiner Praxis oder seiner Gesundheitsdienstleistung einer breiten Öffentlichkeit präsentieren will, benötigt hierfür eine Internetadresse beziehungsweise eine sogenannte Domain.

Da jede Internetadresse nur einmal vergeben wird, gilt: „Wer zuerst kommt mahlt zuerst.“ Die, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt anmelden, müssen sich einen anderen Namen oder eine andere Namensvariation suchen. Dabei sind für Domainnamen sowohl natürliche Namen als auch Phantasienamen zulässig.

Allerdings müssen bei der Wahl des Namens

  • Das Namensrecht
  • Das Markengesetz und
  • Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

beachtet werden.

Namensrechte sind durch den § 12 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) [5] geschützt. Auch Domains (Namensbestandteil der Internetadresse) werden nach mehrheitlicher Rechtssprechung im Sinne des § 12 BGB behandelt.

Wird allerdings eine Domain unter einem Namen angemeldet, bei dem ein Markenrecht besteht, muss sie nach dem Markengesetz [6] freigegeben werden. Inhaber einer eingetragenen Marke genießen einen sehr umfassenden Schutz bezüglich der mit der Marke gleich lautenden Internetadresse. Der Schutz geht sogar so weit, dass auch die Reservierung von ähnlich klingenden Worten oder abgewandelten Schreibweisen verboten sind. Wer gegen das Markengesetz verstößt, hat das Nachsehen: erstens muss die Domain freigegeben werden und zweitens drohen hohe Schadensersatzforderungen.

Wird die Internetadresse geschäftlich verwendet, wenn sie also im Zusammenhang mit der Berufsausübung oder dem Erwerb steht, gelten zusätzlich die Wettbewerbsvorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) [7].

Obwohl dieses Gesetz im Juli 2004 novelliert und damit erheblich liberalisiert wurde, blieben dennoch wesentliche Bestandteile erhalten. So auch das Verbot der vergleichenden Werbung und der Irreführung. ...

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