..."Der Telemedizinführer ist im Laufe der Jahre zu einem der Standardwerke zur Telematikentwicklung im Gesundheitswesen geworden. Wer sich über den aktuellen Entwicklungsstand in Deutschland informieren will, kommt am Telemedizinführer nicht vorbei."...
 

Deutschlands unfassendstes Werk zum Thema Telemedizin, E-Health und Telematik im Gesundheitswesen

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Telemedizinführer Deutschland 2009
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Lebenslanges Lernen im Gesundheitswesen –eLearning

Lebenslanges Lernen im Gesundheitswesen –eLearning

Roland Trill, Fachhochschule Flensburg


Hindergründe

Das Gesundheitswesen ändert sich in einer bisher nie da gewesenen Dynamik und Komplexität. Nicht nur, dass neue Vergütungsformen im stationären Bereich Raum greifen, auch verzahnen sich die Sektoren und Versorgungsformen.

Allein durch die Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) hat sich die Situation in den Krankenhäusern dramatisch verändert. Die Verweildauer verkürzt sich, Prozessdenken setzt sich langsam durch, umfassende und zunehmend integrierte EDV-Verfahren sind bereits implementiert oder stehen kurz vor der Implementierung.

  • Die Anforderungen an die Mitarbeiter, insbesondere an das Management im Gesundheitswesen, steigen kontinuierlich.
  • Der Qualifizierungsprozess begleitet den Mitarbeiter über seine gesamte Berufstätigkeit (lebenslanges Lernen).
  • Der ökonomische Druck auf die Leistungserbringer im Gesundheitswesen nimmt zu, so dass immer weniger Raum für zeitaufwendige Qualifizierungsmaßnahmen bleibt.


Versorgungsformen wie integrierte Versorgung und Disease Management Programme sowie die zunehmende Verbreitung der so genannten Medizinischen Versorgungszentren führen zu neuen Managementaufgaben. Der Übergang zwischen den einzelnen Sektoren muss neu organisiert werden. Auch hier sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse unbedingt vonnöten, um Freiraum zu schaffen für die die Qualität in der Patientenversorgung erbringenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Gerade das Pflegemanagement hat an diesen Schnittstellen, z.B. als Case-Manager, zentrale Bedeutung. Das Wissen um die pflegerische Qualität muss einhergehen mit betriebswirtschaftlichen Kompetenzen. Zusammenhänge zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen werden offensichtlich und müssen bewusst gestaltet werden.

Vor diesem Hintergrund verfolgt der Arbeitgeber hinsichtlich der Personalentwicklung insbesondere folgende Ziele:

  • Effizienter Einsatz von Personal
  • Qualitätssteigerung, um im Wettbewerb zu bestehen
  • Ausweitung der IT-Architektur auf die Optimierung von Prozessen
  • Kostenneutralität oder Kostensenkung
  • Optimierung der Management-Kompetenzen, um in diesem komplexen Entscheidungsfeld erfolgreich sein zu können.


Bedingt durch die beschriebenen unternehmerischen Zielsetzungen muss sich der Arbeitnehmer neu positionieren. Sein Erfolgsfaktor ist seine Qualifikation! Er verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Erhaltung seiner Arbeitsmarktfähigkeit
  • Qualifizierung neben seiner beruflichen Tätigkeit
  • Qualifizierung für den Einsatz in mehreren Sektoren des Gesundheitswesens
  • Optimierung seiner Kosten-Nutzen- Relation hinsichtlich der Qualifizierungsmaßnahmen.


Die klassischen Methoden der Fort- und Weiterbildung erfüllen diese Ziele nur sehr bedingt!


Trends im Wachstumsmarkt „Gesundheit“

Wir stellen fest, dass im Bereich der Akutkliniken die Zahl der Pflegenden stagniert bzw. sogar sinkt. Dem gegenüber steigt die Nachfrage nach Fachkräften in der ambulanten Pflege und in Pflegeheimen parallel zum demographischen Trend weiter an.

In diesen Situationen ist ein Mangel an berufserfahrenen kompetenten Führungskräften zu konstatieren, wobei sich Kompetenzdefizite insbesondere auf ökonomische Fragestellungen beziehen.

Wir haben es also in diesem Zusammenhang mit Anforderungen an neue Zuschnitte hinsichtlich der Führungsverantwortung zu tun, die sich insbesondere auf mittleren und oberen Managementebenen der Pflege konkretisieren.

Aufgrund der steigenden Anforderungen steigt die Notwendigkeit Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen weiter an. Auf der anderen Seite können länger anhaltende Präsenzveranstaltung (unter anderem auch bedingt durch die Kosten für Reisen und Unterbringung) seitens der Arbeitgeber in zunehmendem Maße nicht mehr übernommen werden. Gerade die qualifikationswilligen Mitarbeiter sind es, die so manchen Betrieb „am Laufen halten“. Somit ergibt sich das Qualifikationsdilemma, das sich in der Zukunft weiter verschärfen wird.


eLearning

Das webbasierte Lernen ist eine der Erfolg versprechendsten Antworten auf die genannten Herausforderungen. Die EU-Kommission definiert „eLearning“ als „Verwendung neuer Multimedia-Technolgien und des Internets zur Verbesserung der Lernqualität durch den Zugriff auf Ressourcen und Dienstleistungen sowie für die Zusammenarbeit und den Austausch über weite Entfernungen hinweg“. eLearning ist Teil der eHealth-Anwendungen, von denen man sich Qualitätssteigerungen und erhöhte Wirtschaftlichkeit verspricht.

Nachdem eine Euphorie bezüglich der Möglichkeiten von eLearning einer realistischen Einschätzung gewichen ist, hat sich der Markt von eLearning-Angeboten in den Jahren bereinigt. eLearning ermöglicht das lebenslange Lernen!

Diese letztgenannte These hat der Autor als Leiter der Projektes „Intersectional Management in Health Care“, das sich an Pflege- und soziale Berufe richtet, bestätigt gefunden.

Die Vorteile – nachgewiesen in vier durchgeführten Pilotkursen – sind überzeugend:

  • Ortsunabhängigkeit
  • Zeitunabhängigkeit
  • Kostenreduktion
  • Stärkung der Eigenverantwortung (SoftSkills)
  • Aktualität ...


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Der elektronische Arztbrief –Standardisierung für bessere Interoperabilität

Der elektronische Arztbrief –Standardisierung für bessere Interoperabilität

Andreas Kassner (1), Jens Naumann (2)

1) VHitG-Fachreferent für Technologie und Interoperabilität
2) Vorstandsmitglied des VHitG e.V., Geschäftsführer von DOCexpert


Bis zum heutigen Zeitpunkt existiert in Deutschland kein einheitlicher, elektronischer Austausch von medizinischen Dokumenten und Nachrichten, der alle Bereiche des Gesundheitswesens abdeckt. Nutzungspotentiale liegen brach, viele warten auf die „große Lösung“, die Telematikinfrastruktur. Da hiermit jedoch nicht automatisch Inhalte übermittelt werden, sondern primär die Transportwege, Sicherheitsmechanismen, zentrale Dienste und einige Pflichtanwendungen definiert werden, ist dringender Handlungsbedarf erforderlich.


1 Einführung

Der VHitG e.V. (Verband der Hersteller von Informationstechnologie für das Gesundheitswesen) hat aus diesem Grund eine Projektgruppe ins Leben gerufen, deren Aufgabe es ist, den intersektoralen Austausch von Nachrichten und strukturierten Dokumenten im medizinischen Kontext zu ermöglichen. Ziel ist, ausgewählte Behandlungsprozesse zu bearbeiten und im Sinne der integrierten Versorgung den Austausch von Daten und Prozessinformationen sowie deren Weiterverarbeitung zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor zu ermöglichen. Die Ergebnisse werden in einem technischen Rahmenwerk zusammengefasst und als Implementierungsleitfäden veröffentlicht. Die Initiative versteht sich hierbei nicht als Konkurrenz zu bestehenden Organisationen, sondern als sinnvolle Ergänzung; es erfolgt eine enge Abstimmung mit den relevanten Gremien.

Die VHitG-Initiative orientiert sich bei ihren Arbeiten an den Anforderungen der Anwender. Befragt man die Ärzteschaft nach den wichtigsten Informationen, die sie für die eigene Arbeit aus anderen Institutionen benötigen, wird als Erstes der Arztbrief genannt. Hiermit verbunden wird der Wunsch, aus dem vorangegangenen Behandlungsprozess medizinische Informationen zu erhalten und in die Patientenakte des eigenen IT-Systems zu übernehmen. Als Zweites wird zur Prozessoptimierung, Ressourcenauslastung und aus Gründen der „Kundenbindung“ vom Anwender zunehmend das Termin- und Auftragsmanagement zwischen den Organisationen fokussiert. Und mit Blick auf die basalen Probleme des elektronischen Datenaustauschs wird Drittens die eindeutige Identifikation von medizinischen Daten zum Patienten genannt. Denn selbst in einer einzelnen Organisation ist die Patientenidentifikation unter Beteiligung mehrerer Systeme schwierig – bei Organisationen übergreifender Kommunikation potenziert sich zudem die Problematik mit der Anzahl der Kommunikationspartner.

Somit konzentriert sich die VHitG- Initiative derzeit auf drei Kernbereiche:

  • 1. elektronischer Arztbrief
  • 2. Termin-und Auftragskommunikation und
  • 3. die eindeutige Zuordnung von medizinischen Daten zum Patienten,


sprich die Patientenidentifikation im Sinne eines Master Patient Index. Nicht spezifiziert werden derzeit Transport und Sicherheit, da dies eine Überschneidungen mit den aktuellen Arbeiten der gematik bedeutet. In diesem Artikel sollen die Ergebnisse zum Arztbrief vorgestellt werden.

Die Entwicklung des Implementierungsleitfadens Arztbrief erfolgte durch die Unternehmen der VHitG-Initiative in Zusammenarbeit mit der deutschen HL7-Benutzergruppe, respektive der Arbeitsgemeinschaft SCIPHOX, die ihren besonderen Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung von CDA hat.

Das Team der Initiative setzt sich aus Experten von 15 VHitG-Mitgliedsunternehmen zusammen: Agfa, All for One, Cymed, DOCexpert, fliegel data, GSD, Health-Comm, ID, InterComponentWare, iSOFT, ITB, MCS, Medos, RZV und Siemens.


2 Implementierungsleitfaden Arztbrief

Basis der Arztbriefspezifikation ist HL7 Version 3, CDA Release 2. HL7 (Health Level 7) ist weltweit einer der am meisten etablierten Standards im medizinischen Umfeld. Eine spezielle Domäne in HL7 beschreibt medizinische Dokumente, CDA (Clinical Document Architecture) [HL7 ]. Mit der Festlegung auf CDA R2 wurde ein Standard gewählt, der lange gereift, in Bezug auf seine praktische Einsatzfähigkeit jedoch relativ jung ist.

Der Arztbrief wird hierbei als Ergebnis ärztlichen Handelns verstanden, welche die medizinische Dokumentation eines Patienten über einen bestimmten Zeitraum umfasst. Die erste Version des Arztbriefes konzentriert sich auf die Beschreibung des stationären Entlassbriefes und des ambulanten Briefes. ...

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Organisationsübergreifender Zugriff auf heterogene medizinische Informationssysteme

Organisationsübergreifender Zugriff auf heterogene medizinische Informationssysteme unter Nutzung des IHE-RID-Integrationsprofils im Projekt ARTEMIS

Ralph Stuber, Thomas Aden, Marco Eichelberg
OFFIS, Oldenburg


Derzeit werden Patienten bezogene, elektronisch verfügbare medizinische Daten in Krankenhäusern überwiegend verteilt in heterogenen, historisch gewachsenen Informationssystemen vorgehalten. Da Patienten im Laufe Ihres Lebens zudem von verschiedenen Haus-und Fachärzten sowie in verschiedenen Krankenhäusern behandelt werden, liegen medizinische Daten in der Regel an verschiedenen Standorten vor. Das Auffinden von und der Zugriff auf derartige medizinische Daten zu einem spezifischen Patienten und über die Grenzen einer Gesundheitsorganisation hinaus ist heutzutage oft auf spezielle telemedizinische Anwendungen eingeschränkt. Betrachtet man den Trend zur Spezialisierung der medizinischen Organisationen, so erscheint es sinnvoll, einen Organisationen übergreifenden, vereinheitlichten Zugriff auf die medizinischen Informationen bezogen auf einen spezifischen Patienten, d.h. eine Organisationen übergreifende „elektronische Gesundheitsakte”,  zu realisieren. Gründe hierfür liegen unter anderem in der Möglichkeit der Kostenminimierung, beispielsweise durch Vermeidung unnötiger, redundanter Untersuchungen, und in der Mobilität der heutigen Bevölkerung im europäischen Raum. In dem von der EU geförderten Forschungsprojekt ARTEMIS wurde eine Organisationen übergreifende Interoperabilität auf Basis des von der Initiative „Integrating the Healthcare Enterprise “ (IHE) vorgeschlagenen Integrationsprofils „Retrieve Information for Display “ (RID) entworfen und umgesetzt. Es wurde die Möglichkeit zu einem standardisierten Zugriff auf Patienten bezogene Informationen und Dokumente geschaffen, der potentiell komplexe, native Zugriffsmethoden auf heterogene, in heutigen Gesundheitsorganisationen vorzufindende Informationssysteme kapselt.


Einleitung

Patienten bezogene, elektronisch verfügbare medizinische Daten werden derzeit oftmals in heterogenen, voneinander isolierten Informationssystemen vorgehalten, die in der Regel an verschiedenen Standorten, oft auch in unterschiedlichen Ländern, lokalisiert sind und von verschiedenen Organisationen betrieben werden. Dies ist u.a. bedingt durch den Umstand, dass im Laufe des Lebens eines Patienten verschiedene Behandlungen durch unterschiedliche Ärzte und in verschiedenen Arztpraxen und Krankenhäusern durchgeführt werden, die jeweils ein eigenes, historisch gewachsenes Informationssystemen nutzen. Diese Informationssysteme zeichnen sich oftmals durch die Verwendung von untereinander inkompatiblen Datenstrukturen und Kommunikationsprotokollen aus. Dieser Umstand erschwert oder verhindert den elektronischen Datenaustausch zwischen verschiedenen Organisationen im Umfeld des Gesundheitswesens. Ein weiterer Grund für die Dezentralisierung der medizinischen Dateien ist darin zu sehen, dass verschiedene Fachabteilungen, in denen die Daten anfallen, auch innerhalb eines Krankenhauses diese Daten in eigenen Informationssystemen speichern. So ist es leider noch immer die Regel, dass trotz verfügbarer standardisierter Schnittstellen zwischen Informationssystemen, wie etwa HL7 [1, 2] oder DICOM [3], ein Austausch von medizinischen Daten zwischen Krankenhäusern oder niedergelassenen Ärzten überwiegend papiergebunden stattfindet.

Ein Organisation übergreifender, vereinheitlichter Zugriff auf die medizinischen Informationen eines spezifischen Patienten, d.h. eine Organisation übergreifende „elektronische Gesundheitsakte”, wäre hingegen von großem Nutzen. Verschiedene Tests, wie z.B. die Bestimmung spezifischer Blutwerte oder zur Verträglichkeit verschiedener Wirkstoffe, könnten durch Einsicht in bereits vorhandene Daten vermieden werden. Weiter birgt die Vermeidung redundanter Untersuchungen ein großes Kostensenkungspotential, welches ebenfalls der Entlastung des Gesundheitssystems zu Gute käme. Zusätzliche Untersuchungen zur Datenerhebung könnten bereits zuvor von einer anderen Organisation durchgeführt worden sein. Schließlich spricht auch die Mobilität der heutigen Bevölkerung, speziell im europäischen Raum, für die Schaffung eines Organisationen übergreifenden Zugriffs auf Patienten bezogene, medizinische Daten. Im Falle einer medizinischen Behandlung eines Patienten während einer Reise könnte so behandeln des medizinisches Personal einer beliebigen Organisation aus dem Gesundheitswesen europaweit Einsicht in die am Heimatort des Patienten vorgehaltenen medizinischen Daten nehmen, und somit von den zuvor genannten Vorteilen profitieren.

Mit dem Ziel der Verbesserung des Austausches von medizinischen Daten zwischen verschiedenen Organisationen aus dem medizinischen Umfeld entwickelt das von der EU geförderte Projekt „ARTEMIS ”(A Semantic Web Service-based P2P Infrastructure for the Interoperability of Medical Information Systems) [4, 5] eine Semantic Web-basierte Peer-to-Peer- Infrastruktur (P2P) für Informationssysteme aus dem Umfeld des Gesundheitswesens. ARTEMIS setzt dabei an verschiedenen Stellen des Organisationen übergreifenden Datenaustausches an. So existiert derzeit kein europaweit gültiges Attribut zur eindeutigen Identifikation eines Patienten. Zur Lösung dieses Problems bietet das in ARTEMIS entstandene P2P-Netzwerk u.a. ein sogenanntes Patientenidentifizierungsprotokoll (“PID-Protokoll “) [6, 7] zum Auffinden von Patienten bezogenen Datensätzen in verteilten medizinischen Informationssystemen verschiedener medizinischer Organisationen. Hierbei werden durch ein sogenanntes „Record Linkage “-Verfahren [6] auf Basis der Stammdaten eines Patienten jene Patienten-Datensätze aus dem Gesamtdatenbestand herausgefiltert, die einem Patienten auf der Grundlage seiner Stammdaten zugeordnet werden können. Zugriffskontrollstrukturen und Datenschutzanforderungen finden hierbei Berücksichtigung.

Zur Umsetzung der Suche nach und des Zugriffs auf Patienten bezogene, medizinische Dokumente über die Grenzen von medizinischen Organisationen hinaus kombiniert ARTEMIS das PID-Protokoll mit dem in [8, 9] beschriebenen „Retrieve Information for Display ”-Integrationsprofil (RID), welches von der Initiative „Integrating the Healthcare Enterprise ” (IHE) [10, 11] entwickelt wurde. Dieses Profil erlaubt es einem Nutzer, nach Patienten bezogenen Dokumenten in ggf. verschiedenen, örtlich voneinander entfernten Informationssystemen zu suchen, diese anschließend zu beziehen und sie schließlich auf speziell dafür vorgesehenen Systemen darzustellen. Zusammen mit der ARTEMIS-Infrastruktur ermöglicht das RID-Integrationsprofil die Suche nach und den Zugriff auf medizinische Daten über die Grenzen von einzelnen medizinischen Organisationen hinaus. ...

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Technische Möglichkeiten zur Wahrung der Patientenrechte in der Telematikinfrastruktur

Technische Möglichkeiten zur Wahrung der Patientenrechte in der Telematikinfrastruktur

Katja Förster
Deutscher Apothekerverband e.V.


Einleitung

Die aktuelle Lösungsarchitektur zur elektronischen Gesundheitskarte sieht vor, dass das «körperlose Rezept» das Verfahren der Wahl darstellen soll. Neben diesem Ansatz, bei dem das elektronische Rezept mittels Serververbund in der Telematik-Infrastruktur übermittelt wird, ist auch die Übermittlung der Verordnungen über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) möglich. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an diese Prozesse sind hoch. Der derzeitige Entwicklungsstand sieht Prozessschritte zur Einlösung der Verordnungen vor, die diesen Anforderungen nur scheinbar genügen.


1 Weg des elektronischen Rezeptes

In der Vergangenheit wurden für den Transport vom Arzt über den Patienten zum Apotheker hauptsächlich zwei Modelle des elektronischen Rezeptes (eRezept) diskutiert: das Kartenmodell und das so genannte „Servermodell“. Während das Kartenmodell die Speicherung des eRezeptes direkt auf der Versichertenkarte vorsieht und es so elektronisch durch den Patienten vom Arzt zum Apotheker transportiert werden kann, sah das „Servermodell“ die Speicherung des eRezeptes auf einem Transportserver vor. Zum Einlösen sollte das Identifizierungsmerkmal des eRezeptes auf dem Server mittels papiernem Dokument oder eines Dokumentverweises auf Karte vorgenommen werden, das der Arzt dem Patienten ausdruckte bzw. auf dessen Karte speicherte. Aufgrund des notwendigen physischen Transportes des Zugangsbelegs blieb der erhoffte Optimierungseffekt (Freizügigkeit des Rezepts) allerdings aus: Anstelle von Daten musste noch immer der Patient bewegt werden.

Seitens der Apothekerschaft wurde jedoch schon vor langer Zeit ein drittes Verfahren in die Diskussion eingebracht. Es ermöglicht den körperlosen Transport des elektronischen Rezeptes durch seine Speicherung in der Telematik-Infrastruktur (TI), aus der es mittels eines auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Patientenmerkmals wieder abgerufen werden kann. Hier wird also nicht mittels eines Dokument-, sondern mittels eines auf der Karte gespeicherten Personenbezugs auf den Server zugegriffen. Während ein Dokumentbezug nur den Zugriff auf exakt jenes Dokument liefert, das er beschreibt, ermöglicht ein Personen bezogener Identifikator den Zugriff auf alle Dokumente, die einem Patienten zugeordnet sind.

Die Fraunhofer-Lösungsarchitektur griff diesen Gedanken in ihrer Lösungsarchitektur auf. Für die Übermittlung des elektronischen Rezeptes stehen nun grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung: Das eRezept kann auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden oder es wird in der TI gespeichert und ist von dort mittels auf der Gesundheitskarte gespeichertem Merkmal wieder abrufbar. Mit letzterer Lösung existiert ein wirklich «körperloses» Rezept, das, da es grundsätzlich ohne physische „Hilfsmittel “übermittelt wird, größere Freizügigkeit bietet als das zuvor diskutierte „Serververfahren“.


2 Ausnahmeweg: Der Papierbeleg

Grundsätzlich werden elektronische Verordnungen auf der eGK oder online innerhalb der Telematik-Infrastruktur gespeichert. Versicherte sollen jedoch ihre Verordnungen – ohne ihrerseits technische Einrichtungen nutzen oder die eGesundheitskarte aus der Hand geben zu müssen – an einen Vertreter zur Einlösung in einer Apotheke weitergeben bzw. sie an Versandapotheken übermitteln können. Dazu soll es hilfsweise dem Arzt möglich sein, einen Papierbeleg auszustellen. Dieser Beleg stellt kein Rezept dar, sondern enthält lediglich einen alphanumerischen Code, mit dem die ärztliche Arzneimittelverordnung, die in der Telematik-Infrastruktur gespeichert ist, verschlüsselt wurde und identifiziert werden kann. Kann dieser Beleg nicht persönlich in der Apotheke übergeben werden, muss der mittels einer etwa 30-stelligen Zahlen und Buchstaben-Kombination kodierte Verordnungsschlüssel den Apotheken auf zwei alternativen Wegen übermittelt werden: Entweder fernmündlich – was voraussichtlich zu einer hohen Zahl an Übermittlungsfehlern führt und sehr zeitaufwändig ist – oder via Fax. In den Apotheken sind deshalb 2-D-Barcode-Leser erforderlich, um zeitaufwändige Prozesse bei der händischen Übernahme des Schlüssels in das Warenwirtschaftssystem der Apotheke zu ersparen. Die Frage der Möglichkeit der Faxversendung durch den Versicherten ist ungeklärt. ...

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