..."Der Telemedizinführer ist im Laufe der Jahre zu einem der Standardwerke zur Telematikentwicklung im Gesundheitswesen geworden. Wer sich über den aktuellen Entwicklungsstand in Deutschland informieren will, kommt am Telemedizinführer nicht vorbei."...
 

Deutschlands unfassendstes Werk zum Thema Telemedizin, E-Health und Telematik im Gesundheitswesen

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Gesunde Basis für die Gesundheitskarte

Gesunde Basis für die Gesundheitskarte
Nur mit optimaler Infrastruktur kann die eGK ihr Effizienzversprechen einlösen


Thomas Uhrig
Hewlett-Packard GmbH


Mangelnde Effizienz ist einer der wichtigen Faktoren bzw. Ursachen für die Finanzprobleme des Gesundheitssystems. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte lässt sich diese Situation erheblich entspannen. Eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz der Karte ist eine entsprechend flexible und zuverlässige Infrastruktur.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gilt in Kombination mit dem Heilberufe-Ausweis (HBA) und der elektronischen Patientenakte (EPA) unter den Experten als ein entscheidender Eckpfeiler für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem. eGK, HBA und ePA zusammen stellen das informationstechnische Bindeglied zwischen dem Patienten und den Leistungser- bringern im Gesundheitswesen wie Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken dar. Im Wesentlichen dienen die Mikrochip-basierte eGK und HBA dazu, den Patienten und den Leistungserbringer eindeutig zu identifizieren und zu authentifizieren, den Zugriff auf Daten zu autorisieren und relevante Daten zu speichern. Da es sich bei den Patientendaten um Informationen von höchster persönlicher Wichtigkeit handelt, muss neben der Effizienz und Verfügbarkeit der digitalen Infrastruktur auch dem Faktor Sicherheit größte Bedeutung zukommen.


Die eGK-Infrastruktur als wichtiger Eckpfeiler

Der Grundgedanke hinter der Einführung der eGK ist eine elektronische Vernetzung der am Gesundheitssystem beteiligten Personen und Organisationen. Dazu gehören zum einen die Erbringer medizinischer Leistungen, also Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Zum anderen umfasst das anvisierte Netz die Patienten sowie die vielen Services, die den medizinischen Betrieb unterstützen.

Grob skizziert besteht eine eGK-Telematik-Infrastruktur technisch also aus den Hard-und Softwaresystemen der Leistungserbringer („Primärsysteme“) auf der einen und den entsprechenden Backend-Systemen (Sekundärsysteme) der Kostenträger auf der anderen Seite. Diese beiden Säulen des Systems müssen über eine sichere und hoch verfügbare Netzwerk-Infrastruktur (WAN) miteinander verbunden werden, wobei im Zentrum der Infrastruktur ein effizientes Rechenzentrum steht. Dieses hat die Aufgabe, die eGK-Prozesse sowie die zentralen Dienste (Verwaltung der Verordnungen, Zugriffsberechtigungen, Zertifikate usw. ) und Anwendungen wie Vertragsdatenprüfung etc. zur Verfügung zu stellen.

Damit die Nutzer der Infrastruktur auf das Netz zugreifen können, müssen ihre Systeme entsprechend angekoppelt werden. Dazu dienen so genannte „Konnektoren“. Sie sind das Scharnier zwischen den Primärsystemen der Leistungserbringer, den eGK-Terminals und den Systemen der verschiedenen Gesundheitsdienste. Konnektoren stellen also den Zugang für die verschiedenen Netz-User bereit.


eGK-Services als Dienstleistung – bezahlt nach Abruf

Die sichere Abwicklung der eGK-Vorgänge lässt sich am wirtschaftlichsten über einen Dienstleister (Service-Gate- way-Betreiber) durchführen, der die IT- Infrastruktur „liefert “und die Services verfügbar hält. Entscheidendes Plus dieser Strategie ist, dass sich die beteiligten Anwender nicht um die Infrastruktur küm- mern müssen, sondern Dienstleistungen (Mehrwerte) gemäß vorher gemeinsam definierter Service Levels beziehen können – das heißt auch, es wird nur die tatsächlich abgerufene und erbrachte Leistung bezahlt und/oder verrechnet. Allerdings stellt dieses Modell höchste Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Providers, der das WAN als Telematiknetz bereitstellt und die Services in einem hoch verfügbaren und sicheren Rechenzentrum betreibt. Neben dem Bereitstellen der eGK-Anwendungen und der Erweiterung und Pflege der Services übernimmt er auch die Aufgabe des WAN-Routing, hält bedarfsgerecht Server-und Storagesysteme bereit und führt die entsprechenden Switching-Funktionen im SAN und Rechenzentrum durch. Ein wichtiger Punkt nimmt dabei die Skalierbarkeit bzw. Erweiterbarkeit der Services durch zukünftige Mehrwertdienste ein, die die Effizienz des Gesundheitssystems fördern und von unterschiedlichsten Herstellern stammen können.


Am Beispiel von HP

HP hat zusammen mit einer Reihe von Partnern eine umfassende End-to-End- Lösung für eine solche eGK-Infrastruktur entwickelt. ...

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Gesundheitskarte – Akzeptanz driftet auseinander

Gesundheitskarte – Akzeptanz driftet auseinander

Roland Trill
Fachhochschule Flensburg


Einführung

Nachdem sich die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte – aus für neutrale Beobachter nicht mehr nachvollziehbaren Gründen – um wenigstens zwei Jahre verzögert wird, bekommen Akzeptanzaspekte bei Bürgern und Leistungserbringern zunehmende Relevanz.

Die einzige Region, die mit Ergebnissen hinsichtlich von Akzeptanz auf der Basis von „gelebten“ Prozessen aufwarten kann, ist die Pilotregion Flensburg.

An dieser Stelle sollen die Ergebnisse der Befragung aus dem Zeitraum „Januar/ Februar 2006 “vorgestellt werden. Die Evaluation wurde von der Fachhochschule Flensburg durchgeführt. Ein – nicht repräsentativer – Vergleich mit Ergebnissen aus dem Januar 2005 wird möglich.


Die Infrastruktur Flensburg

In Flensburg sind an der Erprobung der Gesundheitskarte (und der Health Professional Card) folgende Patienten, Leistungsanbieter und Kostenträger beteiligt:

• 1.090 Patienten
• 52 Ärzte in 34 Praxen
• 2 Krankenhäuser
• Alle großen Kostenträger (z.B. AOK, DAK, GEK, IKK, TK)

Erste Gesundheitskarten wurden 2004 ausgegeben, das eRezept wurde im August 2004 in der Praxis erprobt.

Das Praxisinformationssystem mit dem höchsten Integrationsgrad ist das von MEDISOFT, Kiel.


Befragung 2006

An der Befragung 2006 nahmen 1.090 Patienten und 41 Ärzte teil. Die Rücklaufquoten betrugen jeweils 49 % bei Patienten und niedergelassenen Ärzten.

Für die Befragung der Patienten wurde ein 12 Fragen umfassender Fragebogen verwandt. Der Fragebogen für Ärzte beinhaltete 9 Fragen.

Ein wichtiges Ziel der Befragung, insbesondere aus Sicht der Kostenträger, war der Ausgabeprozess der Karten, hier u.a. die Verfügbarkeit der für die Karte erforderlichen Bilder.


Akzeptanz von Patienten

Die Erwartungen der Patienten richten sich gegenwärtig zunächst auf die Versorgung im Notfall. Insgesamt 75,33 % der Patienten äußerten diese Erwartung. Nicht unerheblich scheinen auch 55,70 % der Befragten zu sein, die bessere Informa- tionen über ihren Gesundheitszustand erwarten. Hieraus dürfte ablesbar sein, dass der Patient schon erwartet, dass er selber Zugriff auf die Daten der Karte erhält.

Der Wunsch über die Inhalte Bescheid zu wissen und diese geschützt zu sehen, äußert sich wie folgt:

Ich erwarte Schutz vor
Missbrauch der Daten
68,6 %
Ich erwarte mehr
Transparenz über die
gespeicherten Daten
31,03 %



Negativ könnten sich diese Erwartungen auf die Akzeptanz auswirken, wenn den Patienten offensichtlich wird, dass die für sie zentrale Anwendung nicht vor 2008 (bei optimistischer Schätzung)in der Fläche angeboten werden wird.

Verknüpft sind diese Erwartungen mit einem überraschender Weise guten Informationsstand. Ca. 70 % der Patienten fühlen sich sehr gut oder gut informiert, wobei der Kostenträger (fast 75 %) als primäre Informationsquelle genannt wird. Der Arzt spielt in diesem Zusammenhang eine vergleichsweise unbedeutende Rolle (8,79 %).

Eine umfassende und offene Information der Bevölkerung scheint dringend geboten, soll nicht der Unmut in der Praxis des niedergelassenen Arztes auflaufen.

Gegenüber 2005 ergeben sich hinsichtlich der Erwartungen der Patienten nur unwesentliche Veränderungen (2005 bei kleinerer Grundgesamtheit: 73,02 % nannten den Nutzen im Notfall an exponierter Stelle). ...

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Empfehlungen für die Einführung von verteilten elektronischen Gesundheitsakten

Empfehlungen für die Einführung von verteilten elektronischen Gesundheitsakten

Kurt Becker*, Synagon GmbH, Aachen; Carl Dujat, promedtheus AG, Erkelenz *Lehrbeauftragter für Gesundheitstelematik, Hochschule Niederrhein, Krefeld


Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden sich die Strukturen im deutschen Gesundheitswesen in hohem Maße verändern. Neben der ersten Anwendung des elektronischen Rezeptes wird der Patient zukünftig die Möglichkeit erhalten, auch über ihn erstellte Befunde in einer elektronischen Gesundheitsakte zu sammeln. Anwendungen für Rechner unterstützte Dokumentation, Archivierung und Organisationsunterstützung sind Voraussetzung für wirtschaftliche DV-Lösungen im Rahmen von medizinischen Kompetenz- zentren, Disease-Management-Programmen, Hausarztmodellen und anderen.


Fokus „Patient“

Die Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte können behandelnden Ärzten bei der Anamnese und Diagnosestellung wertvolle Hinweise auf Vorbefunde, Röntgenbilder oder Laboruntersuchungen geben. So kann sich so zum Beispiel herausstellen, dass eine frühere medikamentöse Behandlung ohne Erfolg war und eine weitere Belastung des Patienten mit für ihn unwirksamen Medikamenten vermieden werden.

Moderne bildgebende Verfahren liefern im Laufe der Jahre verschiedene Aufnahmen des jeweiligen Patientenzustands und dokumentieren eine unter Umständen pathologische Historie.


Neue Technologien

Für die Leistungserbringer stellt sich die Frage, wie die von den Patienten bereit gestellten Daten technisch und funktional in eine bundesweite oder regionale Telematik-Infrastruktur integriert werden können. Auch sind organisatorische und juristische Konsequenzen der Heraus-oder Weitergabe dieser Daten zu berücksichtigen.

In der ambulanten und stationären Patientenversorgung werden zudem Arbeitsprozesse gefordert, die hochgradig optimiert und ohne geeignete Rechner gestützte Hilfsmittel nicht mehr zu bewältigen sind.

Während die technischen Randbedingungen durch die Telematik-Infrastruktur größtenteils vorgegeben werden, müssen die Leistungserbringer sich eigenverantwortlich um die sichere Anbindung dieser Infrastruktur an die vor Ort eingesetzten Informationssysteme kümmern. Hierfür müssen in der Regel zusätzliche Hard- und Software beschafft werden; somit sind Investitionen unvermeidlich. Aufgrund der Vielzahl der am Markt angebotenen Lösungen lohnt sich in jedem Fall die Anforderung alternativer Angebote di- verser Systemhersteller beziehungsweise die vollständige Ausschreibung dieser Komponenten.

Kompetente und neutrale Beratungsunternehmen können dazu wertvolle Unterstützung in Form von standardisierten Pflichtenheften, auswertbaren Anforderungskatalogen, Beratung beim Vergabe-und Vertragsmanagement und der Leistungsüberwachung liefern. ...

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Akzeptanz für die eGK mit der persönlichen elektronischen Gesundheitsakte

Akzeptanz für die eGK mit der persönlichen elektronischen Gesundheitsakte nach § 68 SGB V

Harald Sondhof, Guido Weber
careon.de GmbH


Die elektronische Gesundheitskarte wird ab 2006 in den Testregionen eingeführt. Die Anwendungen, die mit der Karte unterstützt werden können, erhalten Konturen:die Prüfung der Versicherungszugehörigkeit, das elektronische Rezept und die Arzneimitteldokumentation sind der Anfang, die perspektivische „Königsanwendung“ ist die von Ärzten genutzte elektronische Patientenakte. Zunehmend tritt jetzt auch das Thema Akzeptanz in den Vordergrund. Die „freiwilligen Pflichtanwendungen“ müssen von den Patienten in der Fläche angenommen werden, um den erwarteten Nutzen zu stiften. Sollten sich z.B. nur einige wenige Prozent der Bevölkerung für die Anlage elektronischer Patientenakten entscheiden, würde ein Großteil des Effizienzpotentials der neuen Telematikinfrastruktur ungenutzt bleiben. Die persönliche elektronische Gesundheitsakte nach § 68 SGB V gewinnt damit für Krankenversicherungen als Instrument zur Förderung der Akzeptanz für die eGK und die Telematikinfrastruktur an Bedeutung.


Pflichtanwendungen der eGK im Alltag

Die im ersten Schritt von der Selbstverwaltung umzusetzenden Pflichtanwendungen – das elektronische Rezept und die Prüfung des Versichertenverhältnisses – werden im Patientenalltag keine größeren Veränderungen auslösen. Für Ärzte und Apotheker werden die Voraussetzungen zur Prüfung der individuellen Arzneimittelverträglichkeit verbessert. Die Nutzung der Arzneimitteldokumentation, die derzeit keine Pflichtanwendung darstellt, erfordert jedoch bereits einige Überzeugungsarbeiten. Viele Patienten dürften davon ausgehen, dass ihr Apotheker sie schon heute über eventuelle Unverträglichkeiten informiert.


Die elektronische Patientenakte als „Königsanwendung“

Für die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens werden die freiwilligen Anwendungen von erheblich größerer Bedeutung sein als die Pflichtanwendungen. Unter den in §291a Abs. 3 SGB V aufgeführten freiwilligen Anwendungen hat die elektronische Patientenakte ein besonderes Gewicht. Nach allgemeiner Einschätzung verspricht eine einheitliche und für alle beteiligten Leistungserbringer zugreifbare Behandlungsdokumentation die größten Effizienzgewinne.

Der Patient selbst wird jedoch nur in seltenen Fällen verstehen, was in einer von Ärzten geführten Patientenakte dokumentiert wird. Auch mit Latein- und Griechischkenntnissen sind die meisten Arztbriefe und Befundberichte für den Laien unverständlich.

Aus Sicht der Krankenversicherungen ist die elektronische Patientenakte eine Infrastrukturanwendung und damit wettbewerbsneutral. Die Funktionen der Pa- tientenakte sind für alle Patienten gleich, unabhängig davon, bei welcher Krankenversicherung ein Patient versichert ist.


Erlebter Mehrwert:
Der beste Grund für Akzeptanz


Das gesamte Projekt einer elektronischen Patientenakte steht und fällt mit der Akzeptanz der Patienten. Die Furcht vor dem „gläsernen Patienten “könnte viele Menschen veranlassen, wie bisher auf die Papier gebundene Version ihrer Krankenakte zu vertrauen. Eine potentiell von vielen Personen einsehbare elektronische Patientenakte kann abschrecken.

Die Bereitschaft zur frühzeitigen Nutzung einer elektronischen Patientenakte muss aus diesem Grund durch eine laufende vertrauensbildende Kommunikation gefördert werden. Diese hat u.a. zu vermitteln, dass Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind.

Neue Techniken haben aber immer dann die rasche Verbreitung gefunden, wenn für den normalen Bürger ein klarer Mehrwert erkennbar war (wie z.B. beim mobilen Telefonieren oder Online-Banking). Genau diesen erlebbaren Mehrwert bietet die neue Gesundheitskarte mit ihren Pflicht-und freiwilligen Anwendungen im Alltag des Patienten zunächst nicht. Die eigentliche Herausforderung besteht also darin, den Nutzen der neuen Telematikinfrastruktur persönlich erlebbar zu machen. ...

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