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Deutschlands unfassendstes Werk zum Thema Telemedizin, E-Health und Telematik im Gesundheitswesen

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Telemedizinführer Deutschland 2009
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Geleitwort der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung PDF E-Mail
Die elektronische Gesundheitskarte ist die Innovation im Gesundheitswesen, die die notwendige Modernisierung weiter vorantreibt und die den Menschen direkt zugute kommt. 
  • Sie verbessert die Arzneimitteltherapiesicherheit.
  • Sie stellt in Notfällen lebensrettende Informationen zur Verfügung.
  • Sie stärkt die Patientensouveränität.
  • Sie ist Schlüsselinstrument für eine Telematikinfrastruktur, mit der Bürokratie im Gesundheitswesen abgebaut werden kann.

 

Geleitwort

Ulla Schmidt

Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung

Die elektronische Gesundheitskarte ist die Innovation im Gesundheitswesen, d ie die notwendige Modernisierung weiter vorantreibt und die den Menschen direkt zugute kommt.

  • Sie verbessert die Arzneimitteltherapiesicherheit.
  •  Sie stellt in Notfällen lebensrettende Informationen zur Verfügung.
  • Sie stärkt die Patientensouveränität.
  • Sie ist Schlüsselinstrument für eine Telematikinfrastruktur, mit der Bürokratie im Gesundheitswesen abgebaut werden kann.

Zwar gibt es auch heute schon funktionierende IT-Lösungen im Gesundheitswesen. Es sind aber Insellösungen, deren informationstechnische Grenze dort beginnt, wo die einzelne Einrichtung auch betriebswirtschaftlich aufhört. Die eingesetzten Systeme „sprechen nicht die gleiche Sprache“ und machen eine Kommunikation untereinander unmöglich.

Das wird sich durch die elektronische Gesundheitskarte und durch den Aufbau einer standardisierten, interoperablen Infrastruktur ändern. Die elektronische Gesundheitskarte wird eine sichere Kommunikation aller Beteiligten ermöglichen und das elektronische Bindeglied sein, das Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Versicherte sowie andere Beteiligte im Gesundheitswesen untereinander verbindet.

Darüber hinaus wird die elektronische Gesundheitskarte zusammen mit der für ihre Einführung notwendigen Telematikinfrastruktur den Weg für weitere zukunftsträchtige TelemedizinLösungen frei machen.

Die Politik hat die Potenziale der Telematik aufgegriffen und drei wichtige rechtliche Regelungen auf den Weg gebracht.

  1. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz, das zum 01.01.2004 Kraft getreten ist, wurden die Rechtsgrundlagen für die Nutzung der Telematik geschaffen.
  2. Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung eines solchen Projektes ist eine Organisationsstruktur, in der die Aufgaben klar verteilt und alle wichtigen Akteure beteiligt sind. Dies wurde mit der Gründung der gematik realisiert. Das im Juni 2005 in Kraft Telemedizinführer getretene „Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen“ legt unter anderem die Organisationsstruktur der gematik sowie ihre Aufgaben fest und bestimmt die Grundzüge der Finanzierung.
  3. Nachdem die Selbstverwaltungsorganisationen im letzten Jahr nicht in der Lage waren, die für die Testphase erforderlichen Beschlüsse zu fassen, hat die Politik gehandelt. Sie hat die fehlenden Beschlüsse durch die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ersetzt.

Seit der Erklärung der Ersatzvornahme schreiten die Arbeiten zur Testphase kontinuierlich voran. Wir haben erreicht, dass:

  • die technischen Spezifi kationen veröffentlicht wurden,
  • die Festlegung der Testregionen erfolgte,
  • die Finanzierung der Testregionen gesichert ist,
  • die Verträge mit den Testregionen abgeschlossen wurden,
  • die Labortests so weit fortgeschritten sind, dass erste Komponenten zur Durchführung der Testvorhaben zugelassen werden können,
  • Musterumgebungen für die Testregionen zur Verfügung stehen, mit denen den Testteilnehmern die Abläufe für das elektronische Rezept und die Notfalldaten gezeigt werden können.

Zur zügigen Fortführung der Testphase wurde die Verordnung über Testmaßnahmen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in enger Kooperation und im Benehmen mit den Ländern weiter konkretisiert und fortgeschrieben.

Die Verordnung sieht vor, dass sich die Technik zuerst im Labor bewähren muss und anschließend praktisch im realen Versorgungsumfeld getestet wird. Die Labortests zur Erprobung der ersten Komponenten haben bereits am 15. Dezember letzten Jahres bei der gematik in Berlin begonnen.

Nach den Labortests werden Tests durch die Fachanwender, insbesondere Ärzte und Apotheker, durchgeführt. Nachdem die gematik eine Musterumgebung für die Testregionen zur Verfügung gestellt hat, können die Testteilnehmer bereits jetzt die Abläufe für das elektronische Rezept und den Notfalldatensatz nachvollziehen. Sie haben die Möglichkeit, aus ihren praktischen Arbeitsabläufen heraus Verbesserungen vorzuschlagen. Diese können dann bei der Gestaltung der Prozessabläufe berücksichtigt werden.

Wenn sich die Komponenten der Telematik-Infrastruktur in kontrollierten Umgebungen bewährt haben, folgen die Feldtests. Sie werden unter realen Einsatzbedingungen und mit Echtdaten durchgeführt. Aus diesen Tests wird dann bundesweit schrittweise die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarten entwickelt.

Die Selbstverwaltung hat am 11. September 2006 das für die Durchführung der Testvorhaben erforderliche Gesamtkonzept verabschiedet. Jetzt können die Tests mit Echtdaten der Versicherten aufgenommen werden. Auf Grundlage einer Verständigung der Länder beginnen die Testvorhaben zunächst in den Testregionen Schleswig-Holstein und Sachsen; die anderen Länder folgen kurz danach. Die aktuelle Planung macht es möglicht, dass im Einsatz befindliche Kartenterminals genutzt werden können. Dadurch ist eine Aufnahme der Testvorhaben mit Echtdaten jetzt möglich.

Die elektronische Gesundheitskarte wird – zunächst in der Testphase und später in der Fläche – der Türöffner sein für den flächendeckenden Einsatz von Informations – und Kommunikationstechnologien in unserem Gesundheitswesen. Sie wird für bessere und effi zientere Versorgung für 80 Millionen Menschen in Deutschland sorgen.

 
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