Geleitwort der Bundesministerin für Gesundheit (2009) |
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Heute stellt sich bei der Verwendung von Computern nicht mehr die Frage nach dem „Ob“, sondern nach dem „Wie“. Es geht darum, die neuen Informationstechnologien so einzusetzen, dass sie im Alltag und im Beruf Vorteile bringen. Im Gesundheitswesen mit seiner Vielzahl von Beteiligten entfällt ein Drittel der Leistungen auf Kommunikation und Information. Durch IT-gestützte Verfahren ist es heute möglich, den Ärztinnen und Ärzten alle für die Behandlung notwendigen Informationen schnell dort zur Verfügung zu stellen, wo sie benötigt werden.
Die elektronische Gesundheitskarte und die entsprechende Infrastruktur macht alle für eine bessere Diagnose und Therapie notwendigen Informationen schnell verfügbar. Sie verbindet 80 Millionen Versicherte elektronisch mit ihren Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern. In der Hand der Patientinnen und Patienten ist sie der Schlüssel zu dem Tresor, in dem sich streng gesichert für die Behandlung wichtige Gesundheitsdaten befinden.
Sie ist damit auch ein wichtiger Schritt für mehr Patientenbeteiligung. Darüber hinaus verbessert die elektronische Gesundheitskarte die Qualität der Versorgung, insbesondere die Arzneimitteltherapiesicherheit, indem sie einen Überblick über eingenommene
Medikamente zur Verfügung stellt. Diese Informationen helfen dem Behandler, unerwünschte Arzneimittelwechselwirkungen zu vermeiden. Zusammen mit der Vermeidung von Medienbrüchen bei der Ablösung des Papierrezeptes durch eine elektronische Version lassen sich Einsparungen erzielen. Ein Lichtbild auf der Karte und die spätere Möglichkeit der Online-Aktualisierung der Versichertendaten tragen dazu bei, den Missbrauch von Gesundheitsleistungen einzudämmen und Kosten für die Versichertengemeinschaft zu reduzieren.
Bereits seit Ende 2006 wird die elektronische Gesundheitskarte in Arztpraxen und Krankenhäusern in nunmehr sieben Regionen getestet. Dabei geht es vor allem darum, die Anforderungen an höchste Qualität, vor allem beim Datenschutz, in Einklang mit der Praxistauglichkeit zu bringen. Nachdem die Planungsgrundlagen von der Selbstverwaltung festgelegt wurden und die Finanzierung der Kartenlesegeräte in den Arztpraxen und Krankenhäusern geklärt ist, haben jetzt die Vorbereitungen für die flächendeckende Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarten begonnen. Sie startet zunächst in Nordrhein und wird dann nach dem „Zwiebelprinzip“ in den angrenzenden Regionen fortgesetzt.
Wie bei allen technischen Neuerungen ist es wichtig, dass wir die Anwenderinnen und Anwender bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mitnehmen. Eine Voraussetzung hierfür ist sachliche Information über alle Chancen und natürlich über den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten. Der Telemedizinführer leistet seit vielen Jahren dabei eine gute Unterstützung.
Ulla Schmidt
Bundesministerin für Gesundheit |